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AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposè- beschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

1. Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand der Firma Demircan Immobilien unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen der Firma Demircan Immobilien aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Zahlung der Courtage.

3. Der Empfänger dieses Exposé hat unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

4. Das vorliegende Exposé ist für den von uns umseitig genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne die Zustimmung der Firma Demircan Immobilien nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch.

5. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Empfänger des Exposés der Firma Demircan Immobilien am Tage des Abschlusses 3% des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat.Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer -


als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerheblich Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Courtageanspruch. Weicht der tatsächlich abgeschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposé vereinbarte Courtage bestehen.

6. Der Courtageanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, daß zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Courtage, falls sich der Empfänger of das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Courtageanspruches beruft. Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn die Firma Demircan Immobilien im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluß des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

7. Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenarbeiten über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.